Bonsai Bilder oder ein Foto sind wie das Salz in der Suppe.
So zumindest in Büchern als auch in Online-Medien wie dem Internet.
Was wäre dieser Blog über Bonsai ohne ein oder mehrere passende Fotos?
Sicherlich wäre der Blog wesentlich trockener, theoretischer und weniger anschaulich. Ein Foto oder Bild kann oft mehr als viele Worte aussagen und darstellen.
Als ich den Blog gestartet habe, wollte ich zu jedem Artikel auch wenigstens ein passendes Foto oder eine Grafik präsentieren. Ein informativer Text wirkt mit einer Darstellung gleich viel ansprechender.
Das Foto verrät oft schon einen Teil der Inhaltes.
Ein Foto macht viele Artikel wesentlich verständlicher.
Ein Foto untermauert oft das Geschriebene.
Ohne Fotos und Bilder könnte ich mir den Blog kaum noch vorstellen.
Am Anfang hatte ich allerdings kaum die passenden Fotos oder Bilder zu meinen Blogartikeln. Mit Bonsai hatte ich mich erst seit kurzem beschäftigt. Deswegen gab es auch im Fotoarchiv kaum passendes Bildmaterial. Also habe ich die ersten Artikel oft ohne Foto geschrieben.
Nach dem Besuch von ein paar Bonsaiausstellungen konnte ich danach die Artikel mit den passenden Bonsai-Fotografien ergänzen. Sicherlich gibt es bei inzwischen über 600 Artikeln noch den ein oder anderen Blogartikel der ohne Foto oder Grafik ausgestattet ist?
Aber ein Foto oder Bild eines Bonsai hat für die meisten Bonsaigestalter auch eine andere Funktion.
Ein Foto oder eine Zeichnung dient vielen Bonsaigestaltern als Grundlage für die zukünftige Gestaltung eines Bonsai.
Auch ich nutze hier die Fotografie. Ich fotografiere einen Bonsai von allen vier Seiten und von oben. Bei Laubbäumen mache ich die Fotos wenn sie unbelaubt sind. So sieht man die Äste und kann mögliche Gestaltungsmöglichkeiten besser einschätzen.
Im Prinzip kann man das genauso mit Zeichnungen, Skizzen oder Gemäldern eines Bonsai machen.
Meist in der kühleren Jahreszeit, versuche ich an Hand der Bilder eine mögliche Gestaltung für den Bonsai zu finden. Am liebsten eine Gestaltung die seinem Wesen entspricht. Für extreme Gestaltungsschritte fehlt mir noch der notwenidge Mut. So gesehen zähle ich mich deswegen auch noch zu den Bonsai-Anfängern.
Um sich eine mögliche zukünftige Form des Bonsai besser vorstellen zu können, wird ein Foto mit Bildbearbeitung virtuel bearbeitet und durch Fotomontage in eine zukünftige Vision gebracht.
Wer gut zeichnen kann, braucht keinen Computer um eine Zukunftsvision zu erstellen. Ein Blatt Papier und Bleistifte reichen vollkommen aus. Wer es farbiger wünscht, kann die Skizze oder Zeichnung noch mit Farbstiften oder Aquarellfarben ergänzen.
Ich benutze Photoshop für Virtuals. Es kann zum erstellen von Virtuals auch jedes andere Bildbearbeitungsprogramm verwendet werden. Am leichtesten sind solche Montagen, wenn das Bearbeitungsprogramm über Ebenen verfügt. So kann man mit diesen Ebenen die verschiedenen Bauteile einer virtuellen Gestaltung übereinander legen. Auf dem Foto ist es aber als eine Einheit sichtbar.
Derzeit stehen meine Outdoor-Bonsai noch im Garten meines Vaters.
Auf dem Balkon gibt es immer noch eine Baustelle.
Ich hoffe das diese in diesem Jahr noch vollendet wird?
Sobald das Baugerüst entfernt ist, werde ich meine Outdoor-Bonsai wieder auf den Balkon stellen. Bevor sie dort winterfest gemacht werden, dürfen vorher alle zum Fotografen.
Von diesen Fotografien werden ich das ein oder andere Virtual erstellen. Sofern mir ein gutes Bonsai-Virtual gelingen sollten, werde ich dies eventuell auch als Video auf meinen YouTube-Channel veröffentlichen.
Aber erst mal müssen hier die Bauarbeiter Gas geben, damit ich meine Bäumchen wieder im Sichtbereich des Balkon habe.
Hallo Bernd,
mich würde mal interessieren, ob man einfach Fotos von einer Bonsaiausstellung benutzen darf. Denn ich habe mal gelesen, dass man Kunstobjekte nicht einfach fotografieren und veröffentlichen darf. So zählt anscheinend sogar das Essen in einem noblem Restaurant dazu, da dieses schön hergerichtet wird. Ebenso darf man anscheinend nicht einfach Bilder des Eifelturms online stellen, wenn dieser auf dem Bild von einem Künstler beleuchtet wird etc. Deshalb stellt sich mir die Frage ob ich zunächst die Einverständnis des Bonsaibesitzers benötige um solche Bilder im Internet zu veröffentlichen.
Übrigens tolle Seite. Ich habe erst vor kurzem mit Bonsaigestaltung begonnen und finde deine Seite sehr hilfreich.
Hallo Jens,
die einzige mir bekannte Bonsaiausstellung wo das Fotografieren derzeit untersagt ist, ist die Noelanders in Belgien. Die Aussteller wollen nicht, daß Fotos kurz nach der Ausstellungseröffnung bereits im Internet gezeigt werden, da sie sonst weniger Ihres Ausstellungskataloges verkaufen würden. Das ist ihr gutes Recht.
Auf den meisten Bonsaiausstellungen in Deutschland gibt es meines Wissens bisher keine Fotografieverbote. Die meisten Aussteller empfinden das sogar positiv, wenn die Presse über ihre Ausstellung berichtet wird. Das ist sozusagen Werbung. Mit einem Fotografieverbot, gebe es keine Zeitungsartikel in der Tages- oder Fachpresse. Als Blogger macht man in gewisser Weise auch Pressearbeit 😉
Anders ist es bei der Verwendung für gewerbliche Zwecke. Dafür ist bei Kunstwerken das schriftliche Einverständnis des Eigentümers und oder Künstlers oder deren Erben erforderlich. Ob vor einem deutschen Gericht ein Bonsai-Baum als Kunstwerk angesehen wird, bezweifle ich. Allerdings bin ich kein Rechtsexperte. Das wird dir nur ein Rechtsanwalt der darauf spezialisiert ist beantworten können. Und selbst da wird die Antwort vom Einzelfall abhängen.
Im Zweifelfall frage einfach beim Veranstellter der Ausstellung nach, ob du dort fotografieren darfst und was du mit den Fotos machen willst. Die Bonsai-Veranstalter sind fast immer sehr nette Menschen 😉
Der Eifelturm ist ein komplizierter Fall. Den darf man fotografieren und die Fotos auch veröffentlichen. Einschränkungen gibt es nur beim Eifelturm mit Beleuchtung (am Turm). Da die Beleuchtung vom Hersteller geschützt worden ist, benötigt man für gewerbliche Verwendungen eine schriftliche Genehmigung. Das gleiche gilt auch wenn ein Lichtkünstler den Eifelturm oder Gebäude beleuchtet.
Vereinfacht gesagt darf man Fotografieren, wenn es das Hausrecht nicht untersagt und das Objekt keinem Kunst- Marken oder anderen Rechten unterliegt. In letzteren Fällen ist eine schriftliche Erlaubnis vom Eigentümer, Hausherr oder deren Erben mit Angabe des Verwendungszweckes erforderlich. Noch komplizierter wird es in andere Ländern, da dort andere Rechte gelten können.
LG
Bernd